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§ 5 - Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAusglHG k.a.Abk.)

§ 5



(1) Solange der Berechtigte aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine Rente erhalten kann und er gegen den Verpflichteten einen Anspruch auf Unterhalt hat oder nur deshalb nicht hat, weil der Verpflichtete zur Unterhaltsleistung wegen der auf dem Versorgungsausgleich beruhenden Kürzung seiner Versorgung außerstande ist, wird die Versorgung des Verpflichteten nicht auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzt.

(2) § 4 Abs. 3 gilt entsprechend.



 

Zitierungen von § 5 Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 VAusglHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAusglHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 VAusglHG
... Nachzahlungen zu leisten, so erfolgen sie in den Fällen des § 5 an den Verpflichteten und an den Berechtigten je zur ...
§ 9 VAusglHG
... Über Maßnahmen nach §§ 4 bis 8 entscheidet der Leistungsträger auf Antrag. (2) Antragsberechtigt sind der ... Verpflichtete und, soweit sie belastet sind, seine Hinterbliebenen. In den Fällen des § 5 kann auch der Berechtigte den Antrag stellen. (3) Ansprüche nach §§ 4 ... 5 kann auch der Berechtigte den Antrag stellen. (3) Ansprüche nach §§ 4 bis 8 gehen auf den Erben über, wenn der Erblasser den erforderlichen Antrag gestellt hatte. ... den betroffenen Stellen die für die Durchführung von Maßnahmen nach §§ 4 bis 8 erforderliche Auskunft verlangen. (5) In den Fällen des § 5 hat der ... 4 bis 8 erforderliche Auskunft verlangen. (5) In den Fällen des § 5 hat der Verpflichtete dem Leistungsträger die Einstellung der Unterhaltsleistungen, die ...
§ 10 VAusglHG
... den Fällen des § 1 Abs. 3 gelten die §§ 4 bis 9 ...
§ 13 VAusglHG
... Es treten in Kraft 1. die §§ 4 bis 10 mit Wirkung vom 1. Juli 1977; 2. die §§ 3a, 3b, 10a und 10d am 1. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 150; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 57 BeamtVG Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung (vom 01.01.2020)
... Recht werden nicht gekürzt. (5) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 und des § 5 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich vom 21. Februar 1983 in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung steht die Zahlung des ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 55c SVG Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung (vom 01.01.2020)
... Person bezieht. In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 sowie des § 5 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich vom 21. Februar 1983 in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung steht die Zahlung des ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 73 SVG Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
... Person bezieht. In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 sowie des § 5 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich vom 21. Februar 1983 in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung steht die Zahlung des ...

Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
Artikel 1 G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1085
§ 49 VersAusglG Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen
... Verfahren nach den §§ 4 bis 10 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich, in denen der Antrag beim ...

Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 1 LPartRÜG Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
... das Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich mit Ausnahme der §§ 4 bis 6 und 8, das Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz sowie die Barwert-Verordnung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 10 BwAttraktStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... des berechtigten Ehegatten bezieht. In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 sowie des § 5 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich vom 21. Februar 1983 in der bis ...

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 17 RVAGAnpG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... 20. Dem § 43 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: „Die §§ 4 bis 6 und 8 bis 10 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich in der ...