Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2010 aufgehoben

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 81c Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (VAG§81cV k.a.Abk.)

V. v. 28.02.1984 BGBl. I S. 378; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 27.12.2010 BGBl. I S. 2322
Geltung ab 11.03.1984; FNA: 7631-1-9 Versicherungsaufsichtsrecht
|
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3

Eingangsformel



Auf Grund des § 81c Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 1983 (BGBl. I S. 1261) wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 1



Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 81c Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes wird auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 2



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 4 des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 29. März 1983 (BGBl. I S. 377) auch im Land Berlin.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed