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§ 4 - Diätverordnung (DiätV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 28.04.2005 BGBl. I S. 1161; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Geltung ab 12.09.1981; FNA: 2125-4-41 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 4



(1) Diätetische Lebensmittel, die zur Abgabe an den Verbraucher bestimmt sind, dürfen gewerbsmäßig nur in Fertigpackungen in den Verkehr gebracht werden; dies gilt mit Ausnahme von Süßstoffen nicht, sofern diätetische Lebensmittel zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Dem Verbraucher stehen Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung sowie Gewerbetreibende, soweit sie Lebensmittel zum Verbrauch innerhalb ihrer Betriebsstätte beziehen, gleich.

(2) Abweichend von Absatz 1 Halbsatz 1 dürfen diätetische Fleischerzeugnisse sowie diätetischer Käse lose, auch im Anschnitt, an den Verbraucher abgegeben werden.



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Frühere Fassungen von § 4 Diätverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.10.2010Artikel 1 Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
vom 01.10.2010 BGBl. I S. 1306
aktuell vorher 01.12.2006Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
vom 15.11.2006 BGBl. I S. 2654
aktuellvor 01.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 Diätverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 DiätV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DiätV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 DiätV (vom 09.10.2010)
... Hinweis nach Satz 1 Nummer 2 in den Verkehr gebracht werden, sind 1. die §§ 4 , 14, 19 und 22 sowie 2. § 2 Absatz 1 Nummer 2 der Kontaminanten-Verordnung ...
§ 26 DiätV (vom 09.06.2021)
... und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Abs. 1 , § 14a Abs. 3 oder § 22a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c ein dort genanntes Lebensmittel ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
V. v. 15.11.2006 BGBl. I S. 2654
Artikel 1 13. DiätVÄndV
... Nr. 1 und 7 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. 3. Dem § 4 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „Dem Verbraucher stehen ... und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Abs. 1 oder § 14a Abs. 3 ein dort genanntes Lebensmittel gewerbsmäßig in den ...

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
V. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3263
Artikel 1 15. DiätVÄndV
... Punkt ersetzt. e) In Absatz 8 werden aa) nach der Angabe „§ 4 Abs. 1" das Wort „oder" durch ein Komma und bb) die Angabe ...

Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
V. v. 01.10.2010 BGBl. I S. 1306
Artikel 1 16. DiätVÄndV
... Bezeichnung zusätzlich hingewiesen werden" werden gestrichen. 3. In § 4 Absatz 2 werden die Wörter „, frische Backwaren für Diabetiker" ...

Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Änderung oder Aufhebung anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 19.03.2010 BGBl. I S. 286
Artikel 2 KmVEV Änderung der Diätverordnung
... Hinweis nach Satz 1 Nummer 2 in den Verkehr gebracht werden, sind 1. die §§ 4 , 14, 19 und 22 sowie 2. § 2 Absatz 1 Nummer 2 der Kontaminanten-Verordnung ...