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§ 1 - Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen (LArbWoV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 06.08.1974 BGBl. I S. 1869
Geltung ab 14.08.1974; FNA: 2330-3-5 Wohnungsbauwesen

§ 1 Umfang der Vergünstigung



(1) Bei Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können buchführende Land- und Forstwirte für den Bau von Landarbeiterwohnungen Bewertungsfreiheit in der Weise in Anspruch nehmen, daß sie die Aufwendungen im Wirtschaftsjahr der Herstellung voll oder in diesem und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren mit je einem Drittel absetzen.

(2) Bei nichtbuchführenden Land- und Forstwirten, deren Gewinn nicht nach § 13a des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln ist, sind die Vorschriften des Absatzes 1 entsprechend anzuwenden.

(3) Nichtbuchführende Landwirte, deren Gewinn nach § 13a des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln ist, können die Aufwendungen für den Bau von Landarbeiterwohnungen im Wirtschaftsjahr der Herstellung voll oder in diesem und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren mit je einem Drittel absetzen.

(4) Die Vergünstigung der Absätze 1 bis 3 wird nur gewährt, wenn die Landarbeiterwohnungen in den Wirtschaftsjahren 1950/51 bis 1976/77 hergestellt werden und wenn die Aufwendungen dafür innerhalb eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs entstanden sind.



 

Zitierungen von § 1 Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 LArbWoV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LArbWoV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1b LArbWoV Ausschließung der Anwendung von Vorschriften des Einkommensteuergesetzes
... Landarbeiterwohnungen, für die der Steuerpflichtige die Vergünstigungen des § 1 oder des § 1a in Anspruch nimmt, ist die Anwendung der §§ 7b und 7e Abs. 2 des ...
§ 3 LArbWoV Begriff der Landarbeiterwohnungen
... gelten nicht als Landarbeiterwohnungen. (2) Aufwendungen im Sinne des § 1 sind Aufwendungen für den Bau von Landarbeiterwohnungen, die durch Neubau, durch Wiederaufbau ...
§ 4 LArbWoV Selbstaufbringungsbetrag
... die Absetzung nach § 1 oder § 1a kommen nur die eigenen Aufwendungen (Selbstaufbringungsbetrag) in ...