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§ 5 - Bewertungsgesetz (BewG)

neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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§ 5 Auflösend bedingter Erwerb



(1) 1Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben sind, werden wie unbedingt erworbene behandelt. 2Die Vorschriften über die Berechnung des Kapitalwerts der Nutzungen von unbestimmter Dauer (§ 13 Abs. 2 und 3, § 14, § 15 Abs. 3) bleiben unberührt.

(2) 1Tritt die Bedingung ein, so ist die Festsetzung der nicht laufend veranlagten Steuern auf Antrag nach dem tatsächlichen Wert des Erwerbs zu berichtigen. 2Der Antrag ist bis zum Ablauf des Jahres zu stellen, das auf den Eintritt der Bedingung folgt.



 

Zitierungen von § 5 BewG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BewG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BewG Geltungsbereich
... Die allgemeinen Bewertungsvorschriften (§§ 2 bis 16) gelten für alle öffentlich-rechtlichen Abgaben, die durch Bundesrecht geregelt ...
§ 6 BewG Aufschiebend bedingte Lasten
... berücksichtigt. (2) Für den Fall des Eintritts der Bedingung gilt § 5 Abs. 2 ...
§ 8 BewG Befristung auf einen unbestimmten Zeitpunkt
... §§ 4 bis 7 gelten auch, wenn der Erwerb des Wirtschaftsguts oder die Entstehung oder der Wegfall der ...
§ 14 BewG Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen (vom 01.01.2009)
... auf Antrag nach der wirklichen Dauer der Nutzung oder Leistung zu berichtigen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Ist eine Last weggefallen, so bedarf die Berichtigung ...
§ 17 BewG Geltungsbereich
... ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses Gesetzes (§§ 1 bis 16) Anwendung. § 16 findet auf die Grunderwerbsteuer keine ...
 
Zitat in folgenden Normen

Lastenausgleichsgesetz (LAG)
neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 12 LAG Vertreibungsschäden
... geldwerten Ansprüchen als Reichsmarkspareinlagen, sofern ihre Bewertung nach § 4, § 5 Abs. 1 und § 8 des Bewertungsgesetzes zulässig war, e) an ...
§ 15a LAG Zonenschäden
...  an privatrechtlichen geldwerten Ansprüchen, sofern ihre Bewertung nach §§ 4, 5 Abs. 1 und § 8 des Bewertungsgesetzes zulässig war, c) an ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Reparationsschädengesetz (RepG)
G. v. 12.02.1969 BGBl. I S. 105; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 12 RepG Schadensgebiete und Arten der Wirtschaftsgüter
...  an privatrechtlichen geldwerten Ansprüchen, sofern ihre Bewertung nach §§ 4, 5 Abs. 1 und § 8 des Bewertungsgesetzes zulässig war, c) an ...