§ 16 - Bewertungsgesetz (BewG)

neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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§ 16 Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen


§ 16 wird in 8 Vorschriften zitiert

Bei der Ermittlung des Kapitalwerts der Nutzungen eines Wirtschaftsguts kann der Jahreswert dieser Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetzende Wert durch 18,6 geteilt wird.

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Zitierungen von § 16 BewG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BewG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BewG Geltungsbereich
... Die allgemeinen Bewertungsvorschriften (§§ 2 bis 16 ) gelten für alle öffentlich-rechtlichen Abgaben, die durch Bundesrecht geregelt sind, ...
§ 17 BewG Geltungsbereich
... finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses Gesetzes (§§ 1 bis 16 ) Anwendung. § 16 findet auf die Grunderwerbsteuer keine ... Vorschriften des Ersten Teils dieses Gesetzes (§§ 1 bis 16) Anwendung. § 16 findet auf die Grunderwerbsteuer keine ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Entschädigungsgesetz (EntschG)
neugefasst durch B. v. 13.07.2004 BGBl. I S. 1658; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 11 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 3 EntschG Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen (vom 28.05.2011)
... auf wiederkehrende Leistungen sind mit dem Kapitalwert nach den §§ 15 bis 17 des in Absatz 3 genannten Bewertungsgesetzes abzuziehen. Sonstige dingliche ...
§ 5 EntschG Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Forderungen und Schutzrechte
... andere wiederkehrende Nutzungen und Leistungen sind mit dem Kapitalwert nach den §§ 15 bis 17 des in § 3 Abs. 3 genannten Bewertungsgesetzes anzusetzen. (5) Gewerbliche ...

Landbeschaffungsgesetz
G. v. 23.02.1957 BGBl. I S. 134; zuletzt geändert durch Artikel 190 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 25 LBG (vom 14.09.2007)
... Bei der Bemessung der Rentenbeträge ist unter sinngemäßer Anwendung des § 16 des Bewertungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Bewertung des Vermögens für die ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Feststellungsgesetz (FG)
neugefasst durch B. v. 01.10.1969 BGBl. I S. 1885; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 12 FG Schadensberechnung bei Vertreibungsschäden an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen
... sind gesondert festzustellen. Altenteilslasten sind mit dem Kapitalwert nach den §§ 15 bis 17 des Bewertungsgesetzes in der am 1. Januar 1945 geltenden Fassung, höchstens jedoch ...
§ 17 FG Schadensberechnung bei Verlusten aus Ansprüchen Vertriebener
... Nutzungen und Leistungen sind mit dem Kapitalwert gemäß den §§ 15 bis 17 des Bewertungsgesetzes in der am 1. Januar 1945 geltenden Fassung anzusetzen.  ...

Reparationsschädengesetz (RepG)
G. v. 12.02.1969 BGBl. I S. 105; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 21 RepG Berechnung von Schäden an Ansprüchen
... Nutzungen und Leistungen sind mit dem Kapitalwert gemäß den §§ 15 bis 17 des Bewertungsgesetzes in der am 1. Januar 1945 geltenden Fassung anzusetzen.  ...


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