1Bei der Ermittlung des Gebäudewertes ist zunächst ein Wert auf der Grundlage von durchschnittlichen Herstellungskosten nach den Baupreisverhältnissen des Jahres 1958 zu errechnen.
2Dieser Wert ist nach den Baupreisverhältnissen im Hauptfeststellungszeitpunkt umzurechnen (Gebäudenormalherstellungswert).
3Der Gebäudenormalherstellungswert ist wegen des Alters des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt (§
86) und wegen etwa vorhandener baulicher Mängel und Schäden (§
87) zu mindern (Gebäudesachwert).
4Der Gebäudesachwert kann in besonderen Fällen ermäßigt oder erhöht werden (§
88).
§ 17 BewG Geltungsbereich ... Maßgabe der jeweiligen Einzelsteuergesetze anzuwenden. (2) Die §§ 18 bis 94, 122 und 125 bis 132 gelten für die Grundsteuer und die §§ 121a und 133 ... für die Gewerbesteuer. (3) Soweit sich nicht aus den §§ 19 bis 150 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses ...
§ 18 BewG Vermögensarten ... (§§ 33 bis 67, § 31), 2. Grundvermögen (§§ 68 bis 94, § 31), 3. Betriebsvermögen (§§ 95 bis 109, ...
Verordnung zur Durchführung des § 122 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes
V. v. 02.09.1966 BGBl I S. 555; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 21.12.1993 BGBl. I S. 2310
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 2 GrStRefG Weitere Änderung des Bewertungsgesetzes ... 78 bis 82 (weggefallen)". q) Die Angaben zu den §§ 83 bis 90 werden wie folgt gefasst: „§§ 83 bis 90 ... Angaben zu den §§ 83 bis 90 werden wie folgt gefasst: „§§ 83 bis 90 (weggefallen)". r) Die Angaben zu den §§ 91 bis 94 werden wie ... 67, § 31)" gestrichen. b) In Nummer 2 wird die Angabe „(§§ 68 bis 94, § 31)" gestrichen. c) In Nummer 3 wird die Angabe ... der übrigen Länder trifft." 6. Die §§ 21 bis 29, 32 bis 69, 71 bis 94, 121a und 122 werden aufgehoben. 7. § 97 Absatz 1 Satz 2 wird ...