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Anlage 11 - Bewertungsgesetz (BewG)

neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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Anlage 11 (aufgehoben)


Anlage 11 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert




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Frühere Fassungen von Anlage 11 BewG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.12.2010Artikel 13 Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
vom 08.12.2010 BGBl. I S. 1768

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 11 BewG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 11 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BewG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 13 JStG 2010 Änderung des Bewertungsgesetzes
...  „Anlage 9 (weggefallen)". b) Die Angaben zu den Anlagen 10 bis 13 werden wie folgt gefasst: „Anlagen 10 bis 13 (weggefallen)". ... b) Die Angaben zu den Anlagen 10 bis 13 werden wie folgt gefasst: „Anlagen 10 bis 13 (weggefallen)". c) Folgende Angaben werden angefügt:  ... auf Bewertungsstichtage nach dem 31. Dezember 2008 anzuwenden." 5. Die Anlagen 10 bis 13 werden aufgehoben. 6. In der Anlage 15 werden in der Spalte 2 die Wörter ...