Änderung Anlage 40 BewG vom 03.12.2019

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 40 BewG, alle Änderungen durch Artikel 1 GrStRefG am 3. Dezember 2019 und Änderungshistorie des BewG

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Anlage 40 BewG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.12.2019 geltenden Fassung
Anlage 40 BewG n.F. (neue Fassung)
in der am 03.12.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 40 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 40 (zu § 255) Bewirtschaftungskosten


vorherige Änderung

 


Pauschalierte Bewirtschaftungskosten für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis in Prozent des Rohertrags des Grundstücks nach § 254


Restnutzungsdauer | Grundstücksart

1 | 2 | 3

Ein- und
Zweifamilienhäuser | Wohnungs-
und Teileigentum | Mietwohngrundstück

≥ 60 Jahre | 18 | 23 | 21

40 bis 59 Jahre | 21 | 25 | 23

20 bis 39 Jahre | 25 | 29 | 27

< 20 Jahre | 27 | 31 | 29

 (keine frühere Fassung vorhanden)



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