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Zitierungen von § 164 BewG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 164 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BewG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 157 BewG Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten (vom 01.01.2009)
... im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 2 sind die Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 158 bis 175 zu ermitteln. (3) Für die wirtschaftlichen Einheiten des ...
§ 162 BewG Bewertung des Wirtschaftsteils (vom 01.01.2009)
... (§ 163) zu bewerten. Dabei darf ein Mindestwert nicht unterschritten werden (§ 164 ). (2) Der Wert des Wirtschaftsteils für einen Betrieb der Land- und ... einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 160 Abs. 7 wird nach § 164 ermittelt. (3) Wird ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder ein Anteil ... erfolgt die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit abweichend von den §§ 163 und 164 mit dem Liquidationswert nach § 166. Dies gilt nicht, wenn der ... bestimmt, erfolgt die Bewertung der Wirtschaftsgüter abweichend von den §§ 163 und 164 mit dem jeweiligen Liquidationswert nach § 166. Dies gilt nicht, wenn der ...
§ 165 BewG Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Fortführungswert (vom 01.01.2009)
... anzusetzende Wert des Wirtschaftsteils darf nicht geringer sein als der nach § 164 ermittelte Mindestwert. (3) Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert des ...
§ 168 BewG Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (vom 01.01.2009)
...  (4) Der Wert des Wirtschafteils ist nach den beim Mindestwert (§ 164 ) zu Grunde gelegten Verhältnissen aufzuteilen. Dabei ist 1. ... 3. der Wert der zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten (§ 164 Abs. 4) dem jeweiligen Schuldner zuzurechnen. Im Falle des Gesamthandseigentums ist der ...
Anlage 14 BewG (zu § 163 Abs. 3, § 164 Abs. 2 und 4) Landwirtschaftliche Nutzung (vom 01.01.2009)
Anlage 15 BewG (zu § 163 Abs. 4 und § 164 Abs. 2) Forstwirtschaftliche Nutzung (vom 21.12.2022)
Anlage 15a BewG (zu § 164 Abs. 4) Forstwirtschaftliche Nutzung (vom 01.01.2009)
Anlage 16 BewG (zu § 163 Abs. 5 und § 164 Abs. 2 und 4) Weinbauliche Nutzung (vom 01.01.2009)
Anlage 17 BewG (zu § 163 Abs. 6 und § 164 Abs. 2 und 4) Gärtnerische Nutzung (vom 01.01.2009)
Anlage 18 BewG (zu § 163 Abs. 7 und § 164 Abs. 2 und 4) Sondernutzungen (vom 01.01.2009)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 2 ErbStRG Änderung des Bewertungsgesetzes
... des Wirtschaftsteils § 163 Ermittlung der Wirtschaftswerte § 164 Mindestwert § 165 Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem ... im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 2 sind die Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 158 bis 175 zu ermitteln. (3) Für die wirtschaftlichen Einheiten des ... (§ 163) zu bewerten. Dabei darf ein Mindestwert nicht unterschritten werden (§ 164 ). (2) Der Wert des Wirtschaftsteils für einen Betrieb der Land- und ... einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 160 Abs. 7 wird nach § 164 ermittelt. (3) Wird ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder ein Anteil im Sinne ... erfolgt die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit abweichend von den §§ 163 und 164 mit dem Liquidationswert nach § 166. Dies gilt nicht, wenn der ... bestimmt, erfolgt die Bewertung der Wirtschaftsgüter abweichend von den §§ 163 und 164 mit dem jeweiligen Liquidationswert nach § 166. Dies gilt nicht, wenn der ... Ergebnisse der Erhebungen nach § 2 des Landwirtschaftsgesetzes anpasst. § 164 Mindestwert (1) Der Mindestwert des Wirtschaftsteils setzt sich aus dem Wert für ... anzusetzende Wert des Wirtschaftsteils darf nicht geringer sein als der nach § 164 ermittelte Mindestwert. (3) Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert des ... 6 aufzuteilen. (4) Der Wert des Wirtschafteils ist nach den beim Mindestwert (§ 164 ) zu Grunde gelegten Verhältnissen aufzuteilen. Dabei ist 1. der Wert des Grund ... aufzuteilen; 3. der Wert der zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten (§ 164 Abs. 4) dem jeweiligen Schuldner zuzurechnen. Im Falle des Gesamthandseigentums ist der Wert der ... werden folgende Anlagen eingefügt: „Anlage 14 (zu § 163 Abs. 3, § 164 Abs. 2 und 4) Landwirtschaftliche Nutzung  ... Anlage 15 (zu § 163 Abs. 4 und § 164 Abs. 2) Forstwirtschaftliche Nutzung  ... 15a Anlage 15a (zu § 164 Abs. 4) Forstwirtschaftliche Nutzung 6 ... Anlage 16 (zu § 163 Abs. 5 und § 164 Abs. 2 und 4) Weinbauliche Nutzung  ... 859 509 Anlage 17 (zu § 163 Abs. 6 und § 164 Abs. 2 und 4) Gärtnerische Nutzung  ... Anlage 18 (zu § 163 Abs. 7 und § 164 Abs. 2 und 4) Sondernutzungen  ...