(1) Veränderungen der im §
11 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5, 8, 9, Abs. 2, §
12 Nr. 1 bis 3, 5 bezeichneten, nach §
16 Abs. 1, 2 eingetragenen Tatsachen sind unverzüglich zur Eintragung in das Schiffsregister anzumelden.
(2) Wird nach §
7 des
Flaggenrechtsgesetzes genehmigt, daß das Schiff an Stelle der Bundesflagge eine andere Flagge führt, so ist zur Eintragung anzumelden, daß und wie lange das Recht zur Führung der Bundesflagge nicht ausgeübt werden darf. Wird die Genehmigung zurückgenommen, so ist zum Schiffsregister anzumelden, daß das Recht zur Führung der Bundesflagge wieder ausgeübt werden darf.
(3) Für die Eintragung gilt §
16 Abs. 1, 2 sinngemäß.
(4) Geht ein Schiff unter und ist es als endgültig verloren anzusehen oder wird es ausbesserungsunfähig oder verliert ein Seeschiff das Recht zur Führung der Bundesflagge, so ist dies unverzüglich zum Schiffsregister anzumelden.
(5) Die angemeldeten Tatsachen sind glaubhaft zu machen. §
13 Abs. 1 Satz 2 gilt sinngemäß.
§ 4 SchRegO (vom 01.01.2013) ... einen im Bezirk des Registergerichts wohnhaften Vertreter zu bestellen, der die nach §§ 9 bis 22, 62 begründeten Rechte und Pflichten gegenüber dem Registergericht wahrzunehmen ...
§ 19 SchRegO (vom 01.01.2024) ... Wer einer ihm nach §§ 10, 13 bis 15, 17 , 18 obliegenden Verpflichtung nicht nachkommt, ist hierzu vom Registergericht durch Festsetzung ...
§ 62 SchRegO (vom 01.09.2009) ... In den Fällen der §§ 17 , 20 Abs. 2 Satz 1 sowie beim Übergang des Eigentums an dem Schiff oder beim Erwerb einer ... den Schiffsbrief beim Registergericht einzureichen. Das gleiche gilt in den Fällen des § 17 von dem Auszug aus dem Schiffszertifikat. Zur Einreichung verpflichtet ist auch der Schiffer, ...
§ 73b SchRegO ... geltenden Vorschriften in § 9, § 14 Abs. 1, 3, § 15, § 16 Abs. 4, § 17 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1, §§ 18 bis 22 entsprechend anzuwenden. Im übrigen gilt ...
neugefasst durch B. v. 20.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 82, 126; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
neugefasst durch B. v. 30.11.1994 BGBl. I S. 3631, 1995 I S. 249; zuletzt geändert durch Artikel 43 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 27 SchRegDV ... in Spalte 10: die das Flaggenrecht betreffenden Eintragungen (§ 16 Abs. 2, § 17 Abs. 1, 2, § 20 Abs. 4, § 21 Abs. 4 der Schiffsregisterordnung) und ein oder mehrere vom ...
G. v. 25.11.1935 RGBl. I S. 1371; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799