Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2007 aufgehoben

Zweites Gesetz zur Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes (2. GSGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 26.08.1992 BGBl. I S. 1564; aufgelöst durch Artikel 13 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 8053-4-10 Sonstige Vorschriften
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Eingangsformel
Artikel 1 bis 11 (Änderung und Aufhebung von Vorschriften)
Artikel 12 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 13 (aufgehoben)
Artikel 14 (Ermächtigung zur Neufassung des Gerätesicherheitsgesetzes)
Artikel 15 Inkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 bis 11 (Änderung und Aufhebung von Vorschriften)




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Artikel 12 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang



Die auf Artikel 9 und 10 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.

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Artikel 13 (aufgehoben)


Artikel 13 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 13 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales G. v. 25. April 2007 BGBl. I S. 594 m.W.v. 1. Januar 2008

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Artikel 14 (Ermächtigung zur Neufassung des Gerätesicherheitsgesetzes)




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Artikel 15 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1993 in Kraft. Artikel 1 Nr. 2, 3 Buchstabe c, Nr. 6, 11 und 13 tritt abweichend von Satz 1 am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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