interne Verweise§ 2 AnlV Anlageformen (vom 07.03.2015) ... sowie die Überschreitung der in § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis 3, Absatz 3 bis 5 und § 4 Abs. 1 bis 4 genannten Begrenzungen gestatten, wenn die Belange der Versicherten dadurch nicht ...
§ 6 AnlV Übergangsregelung (vom 07.03.2015) ... Die Einhaltung der Quoten nach § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 und 4 in der Fassung der Verordnung vom 29. Juni 2010 ... ordnungsgemäß getätigte Anlagen, die die geänderten Begrenzungen des § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 und 4 überschreiten, können bis zu ihrer ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung
V. v. 29.06.2010 BGBl. I S. 841
Artikel 1 3. AnlVÄndV ... erhöht werden; die Begrenzung auf 1 vom Hundert des gebundenen Vermögens in § 4 Absatz 4 bleibt unberührt." b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: ... Wörter „den Quoten des Absatzes 2 Nummer 2 und 3" ersetzt. 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes zusammenzurechnen. Abweichend von § 4 Absatz 1 Satz 1 gilt für Anlagen bei Konzernunternehmen, soweit es sich nicht um Forderungen ... „§ 6 Übergangsregelung Die Einhaltung der Quoten nach § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 und 4 in der Fassung der Verordnung vom 29. Juni 2010 ... ordnungsgemäß getätigte Anlagen, die die geänderten Begrenzungen des § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 und 4 überschreiten, können bis zu ihrer ...
Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung und der Pensionsfonds-Kapitalanlagenverordnung
V. v. 03.03.2015 BGBl. I S. 188
Zweite Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung
V. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3278
Artikel 1 2. AnlVÄndV ... 1 bis 4" durch die Angabe § 3 Abs. 2 Buchstabe a und b, Abs. 3 bis 5 und § 4 Abs. 1 bis 4" ersetzt. d) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: (4) ... gebundenen Vermögens erhöht werden; die Begrenzung auf 10 vom Hundert in § 4 Abs. 4 bleibt unberührt." c) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter ... Belange der Versicherten erforderlich ist." 4. Der bisherige § 3 wird § 4 und wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Buchstabe a wird die Angabe § ... des EWR oder Vollmitgliedstaat der OECD" ersetzt. 5. Der bisherige § 4 wird § 5. 6. Die bisherigen §§ 5, 6 und 7 werden aufgehoben. ...
Zitate in aufgehobenen TitelnVersicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
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