§ 10 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 10 WPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 BARefG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung ... Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 10 , 10a und 11 werden gestrichen. b) Nach der Angabe § 16 Versagung der ... ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses" ersetzt. 6. Die §§ 10 , 10a und 11 werden aufgehoben. 7. § 16 wird wie folgt geändert: ...
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