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Zitierungen von § 9 WPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 WPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8a WPO Anerkannte Hochschulausbildungsgänge; Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2021)
... sowie 3. die Voraussetzungen der frühzeitigen Zulassung zur Prüfung nach § 9 Abs. 6 , insbesondere die dem Antrag beizufügenden Unterlagen, ...
§ 15 WPO Bestellungsbehörde (vom 17.06.2016)
... des § 23 Abs. 2 und 3 entsprechende Anwendung. Wer gemäß § 9 Abs. 6 zugelassen wurde, hat vor der Bestellung den Nachweis der insgesamt dreijährigen ... hat vor der Bestellung den Nachweis der insgesamt dreijährigen Tätigkeit nach § 9 Abs. 1, einschließlich der Prüfungstätigkeit nach § 9 Abs. 2, ... nach § 9 Abs. 1, einschließlich der Prüfungstätigkeit nach § 9 Abs. 2, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV)
V. v. 20.07.2004 BGBl. I S. 1707; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
§ 1 WiPrPrüfV Antrag auf Zulassung zur Prüfung (vom 16.02.2019)
... sind nicht erforderlich, wenn der Nachweis der Prüfungstätigkeit nach § 9 Abs. 4 der Wirtschaftsprüferordnung entfällt; 3. eine Erklärung darüber, ob und bei welcher Stelle bereits ... Regelstudienzeit der absolvierten Hochschulausbildung; 5. falls der Nachweis nicht nach § 9 Abs. 4 der Wirtschaftsprüferordnung entfällt, eine Bescheinigung über die Prüfungstätigkeit nach § 9 Abs. 2 ... entfällt, eine Bescheinigung über die Prüfungstätigkeit nach § 9 Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung ; 6. (aufgehoben) 7. (aufgehoben) 8. gegebenenfalls eine ... sind, reichen nicht aus. Gleiches gilt für den Nachweis der Tätigkeit nach § 9 Abs. 1 der Wirtschaftsprüferordnung . (3) Anträge, Nachweise, Bescheinigungen, Aufsichtsarbeiten und ...
§ 5 WiPrPrüfV Gliederung der Prüfung (vom 01.08.2021)
... Unternehmensbewertung und Berufsrecht ist von einer Zulassung zur Prüfung nach § 9 Absatz 7 der Wirtschaftsprüferordnung ausgenommen. Zum Zeitpunkt der Anmeldung zu weiteren Modulprüfungen darf die ...

Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV)
V. v. 27.05.2005 BGBl. I S. 1520; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 28.04.2016 BGBl. I S. 1046
§ 3 WPAnrV Anforderungen an den Zugang zum Masterstudiengang und dessen Ausgestaltung (vom 09.10.2012)
... 1. den Nachweis über die Ableistung von drei Monaten Tätigkeit gemäß § 9 Abs. 1 der Wirtschaftsprüferordnung und drei Monaten Prüfungstätigkeit ... Wirtschaftsprüferordnung und drei Monaten Prüfungstätigkeit gemäß § 9 Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung (Praxiszeit) nach Erwerb des ersten ...
§ 6 WPAnrV Anrechnung von Leistungen aus dem Masterstudiengang auf das Wirtschaftsprüfungsexamen und Anrechnungsverfahren (vom 07.05.2016)
... im Umfang des Absatzes 3 zu und lädt sie gemäß § 9 Abs. 6 Satz 2 der Wirtschaftsprüferordnung zum nächstmöglichen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... 8a Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 wird die Angabe „Satz 2" gestrichen. 7. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 4 wird die Angabe „Satz ...

Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 BARefG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... das Wort „Achten" durch das Wort „Neunten" ersetzt. 5. In § 9 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 werden die Wörter „nach Abschluss der Hochschulausbildung" ...

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 22 NotBRMoG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... Weggefallene Untergliederungen und Paragraphen erhalten keine Überschrift. 3. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 6 werden die Wörter „Bewerber ...
Artikel 23 NotBRMoG Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
... Unternehmensbewertung und Berufsrecht ist von einer Zulassung zur Prüfung nach § 9 Absatz 7 der Wirtschaftsprüferordnung ausgenommen." 2. In § 19 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 Satz 2 wird jeweils ...