Zitierungen von § 16 WPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 WPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16a WPO Ärztliches Gutachten im Bestellungsverfahren (vom 17.06.2016)
... Wenn es zur Entscheidung über den Versagungsgrund des § 16 Abs. 1 Nr. 5 erforderlich ist, gibt die Wirtschaftsprüferkammer dem Bewerber oder der ...
§ 20 WPO Rücknahme und Widerruf der Bestellung (vom 01.01.2023)
... in nicht geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere in Vermögensverfall ( § 16 Abs. 1 Nr. 7 ) befinden; 6. keine berufliche Niederlassung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 ...
§ 23 WPO Wiederbestellung (vom 17.06.2016)
... Voraussetzungen für die Wiederbestellung unter sinngemäßer Anwendung des § 16 nicht ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
...  b) In Satz 4 wird die Angabe „Satz 2" gestrichen. 10. § 16 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:  ...

Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 BARefG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... zu den §§ 10, 10a und 11 werden gestrichen. b) Nach der Angabe „§ 16 Versagung der Bestellung" wird folgende Zeile eingefügt: „§ 16a ... ersetzt. 6. Die §§ 10, 10a und 11 werden aufgehoben. 7. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... vorliegt." b) Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben. 8. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Ärztliches Gutachten ... (1) Wenn es zur Entscheidung über den Versagungsgrund des § 16 Abs. 1 Nr. 5 erforderlich ist, gibt die Prüfungsstelle dem Bewerber oder der Bewerberin auf, ... geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere in Vermögensverfall (§ 16 Abs. 1 Nr. 7) befindet; 6. eine berufliche Niederlassung gemäß § 3 ...

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898
Artikel 4 ZwVollStrÄndG Änderung anderer Rechtsvorschriften (vom 18.06.2011)
... 915" durch die Angabe „§ 882b" ersetzt. (13) In § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Wirtschaftsprüferordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November ...


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