Zitierungen von § 59 WPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 59 WPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 59b WPO Ehrenamtliche Tätigkeit (vom 30.07.2020)
... Mitglieder der Organe der Wirtschaftsprüferkammer ( § 59 Absatz 1 ) und der Aufgabenkommission, der Prüfungskommission und der Widerspruchskommission sowie die ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... 1 werden die Wörter „oder als solche anerkannt" gestrichen. 49. § 59 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften
G. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1403
Artikel 4 VerhmRLUG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... Tätigkeit Die Mitglieder der Organe der Wirtschaftsprüferkammer ( § 59 Absatz 1 ) und der Aufgabenkommission, der Prüfungskommission und der Widerspruchskommission sowie die ...

Viertes Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung - Wahlrecht der Wirtschaftsprüferkammer
G. v. 02.12.2010 BGBl. I S. 1746
Artikel 1 4. WiPrOÄndG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 59 wird wie folgt gefasst: „§ 59 Organe, Kammerversammlungen".  ... a) Die Angabe zu § 59 wird wie folgt gefasst: „§ 59 Organe, Kammerversammlungen". b) Die Angabe zu § 133d wird wie folgt ... nach Abschnitt 11 des Wertpapierhandelsgesetzes handelt;". 3. § 59 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed