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Zitierungen von § 5 GOÄ

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GOÄ verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GOÄ selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 GOÄ Abweichende Vereinbarung
... Vereinbarung nach Satz 1 ausgeschlossen. Die Vereinbarung einer abweichenden Punktzahl ( § 5 Abs. 1 Satz 2 ) oder eines abweichenden Punktwerts (§ 5 Abs. 1 Satz 3) ist nicht zulässig. ... einer abweichenden Punktzahl (§ 5 Abs. 1 Satz 2) oder eines abweichenden Punktwerts ( § 5 Abs. 1 Satz 3 ) ist nicht zulässig. Notfall- und akute Schmerzbehandlungen dürfen nicht von ...
§ 5 GOÄ Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
... erbracht werden, tritt an die Stelle des Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 1 das 2,3fache des Gebührensatzes und an die Stelle des Zweieinhalbfachen des ... des Gebührensatzes und an die Stelle des Zweieinhalbfachen des Gebührensatzes nach § 5 Abs. 3 Satz 1 das 1,8fache des ...
§ 5a GOÄ Bemessung der Gebühren in besonderen Fällen
... Sozialgesetzbuch genannten Leistungen nur bis zum 1,8fachen des Gebührensatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 2 berechnet ...
§ 5b GOÄ Bemessung der Gebühren bei Versicherten des Standardtarifes der privaten Krankenversicherung
... versichert sind, dürfen Gebühren nur bis zum 1,7fachen des Gebührensatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 2 berechnet werden. Bei Gebühren für die in den Abschnitten A, E und O des ...
§ 11 GOÄ Zahlung durch öffentliche Leistungsträger
... die ärztlichen Leistungen nach den Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses ( § 5 Abs. 1 Satz 2 ) zu berechnen. (2) Absatz 1 findet nur Anwendung, wenn dem Arzt vor der ...
§ 12 GOÄ Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung
... verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen; das gleiche gilt bei den in § 5 Abs. 3 genannten Leistungen, wenn das 1,8fache des Gebührensatzes überschritten wird, sowie bei ... Leistungen, wenn das 1,8fache des Gebührensatzes überschritten wird, sowie bei den in § 5 Abs. 4 genannten Leistungen, wenn das 1,15fache des Gebührensatzes überschritten wird. ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Sechste Gebührenanpassungsverordnung (6. GebAV)
V. v. 18.10.2001 BGBl. I S. 2721; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3439
§ 1 6. GebAV Gebührenordnung für Ärzte
... Gebiet vom 1. Januar 2002 an erbracht werden, beträgt 90 vom Hundert der nach § 5 der Gebührenordnung für Ärzte bemessenen ...