Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 46a - Jugendgerichtsgesetz (JGG)

neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 451-1 Jugendgerichtsgesetz
|

§ 46a Anklage vor Berichterstattung der Jugendgerichtshilfe



1Abgesehen von Fällen des § 38 Absatz 7 darf die Anklage auch dann vor einer Berichterstattung der Jugendgerichtshilfe nach § 38 Absatz 3 erhoben werden, wenn dies dem Wohl des Jugendlichen dient und zu erwarten ist, dass das Ergebnis der Nachforschungen spätestens zu Beginn der Hauptverhandlung zur Verfügung stehen wird. 2Nach Erhebung der Anklage ist der Jugendstaatsanwaltschaft und dem Jugendgericht zu berichten.





 

Frühere Fassungen von § 46a JGG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.12.2019Artikel 1 Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
vom 09.12.2019 BGBl. I S. 2146

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 46a JGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46a JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 70a JGG Unterrichtung des Jugendlichen (vom 17.12.2019)
... Verhältnisse und Bedürfnisse im Verfahren nach Maßgabe der §§ 38, 43 und 46a , 2. das Recht auf medizinische Untersuchung, das ihm nach Maßgabe des ...
§ 104 JGG Verfahren gegen Jugendliche (vom 17.12.2019)
...  2. die Heranziehung und die Rechtsstellung der Jugendgerichtshilfe (§§ 38, 46a , 50 Abs. 3), 3. den Umfang der Ermittlungen im Vorverfahren (§ 43), 4. ...
§ 109 JGG Verfahren (vom 01.07.2021)
... Von den Vorschriften über das Jugendstrafverfahren (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a, 47a, 50 Absatz 3 ... (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a , 47a, 50 Absatz 3 und 4, die §§ 51a, 68 Nummer 1, 4 und 5, die §§ 68a, 68b, 70 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 1 JStrRAnpG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... zu erwartender Jugendstrafe" angefügt. 5. Nach § 46 wird folgender § 46a eingefügt: „§ 46a Anklage vor Berichterstattung der ... 5. Nach § 46 wird folgender § 46a eingefügt: „ § 46a Anklage vor Berichterstattung der Jugendgerichtshilfe Abgesehen von Fällen des ... Verhältnisse und Bedürfnisse im Verfahren nach Maßgabe der §§ 38, 43 und 46a , 2. das Recht auf medizinische Untersuchung, das ihm nach Maßgabe des ... „Von den Vorschriften über das Jugendstrafverfahren (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a, 47a, 50 Absatz 3 ... (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a , 47a, 50 Absatz 3 und 4, die §§ 51a, 68 Nummer 1, 4 und 5, die §§ 68a, 68b, 70 ...