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Zitierungen von § 51 JGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 67 JGG Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter (vom 17.12.2019)
... Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 sind in der Regel erfüllt, wenn keiner der in § 51 Absatz 2 genannten Ausschlussgründe und keine entsprechend § 177 des Gerichtsverfassungsgesetzes ...
§ 68 JGG Notwendige Verteidigung (vom 17.12.2019)
... entzogen sind, 3. die Erziehungsberechtigten und die gesetzlichen Vertreter nach § 51 Abs. 2 von der Verhandlung ausgeschlossen worden sind und die Beeinträchtigung in der Wahrnehmung ... Beeinträchtigung in der Wahrnehmung ihrer Rechte durch eine nachträgliche Unterrichtung ( § 51 Abs. 4 Satz 2 ) oder die Anwesenheit einer anderen geeigneten volljährigen Person nicht hinreichend ...
§ 70a JGG Unterrichtung des Jugendlichen (vom 17.12.2019)
... Pflicht zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung nach Maßgabe des § 50 Absatz 1 und des § 51 Absatz 1 . (3) Wird Untersuchungshaft gegen den Jugendlichen vollstreckt, so ist er ...
§ 104 JGG Verfahren gegen Jugendliche (vom 17.12.2019)
... die Rechtsstellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter (§ 50 Absatz 2, § 51 Absatz 2 bis 7 , §§ 67, 67a), 10. die notwendige Verteidigung (§§ 68, 68a), ...
§ 109 JGG Verfahren (vom 01.07.2021)
... Von den Vorschriften über das Jugendstrafverfahren (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a, 47a, 50 Absatz 3 ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind
B. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 69
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Artikel 23 2. JustizModG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... und seinem gesetzlichen Vertreter" eingefügt. 2. § 51 Abs. 2 wird durch folgende Absätze 2 bis 5 ersetzt: „(2) Der Vorsitzende ... „3. der Erziehungsberechtigte und der gesetzliche Vertreter nach § 51 Abs. 2 von der Verhandlung ausgeschlossen worden sind und die Beeinträchtigung in der ... in der Wahrnehmung ihrer Rechte durch eine nachträgliche Unterrichtung (§ 51 Abs. 4 Satz 2) nicht hinreichend ausgeglichen werden kann,". b) Die bisherigen ...

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 1 JStrRAnpG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... Bericht der Jugendgerichtshilfe in der Hauptverhandlung verlesen werden." 7. Dem § 51 werden die folgenden Absätze 6 und 7 angefügt: „(6) Werden die ... Frist nicht erreicht werden konnten, so gilt Absatz 6 entsprechend." 8. Nach § 51 wird folgender § 51a eingefügt: „§ 51a Neubeginn der ... Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 sind in der Regel erfüllt, wenn keiner der in § 51 Absatz 2 genannten Ausschlussgründe und keine entsprechend § 177 des Gerichtsverfassungsgesetzes ... und die gesetzlichen Vertreter" ersetzt und werden nach der Angabe „( § 51 Abs. 4 Satz 2 )" die Wörter „oder die Anwesenheit einer anderen geeigneten volljährigen ... Pflicht zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung nach Maßgabe des § 50 Absatz 1 und des § 51 Absatz 1 . (3) Wird Untersuchungshaft gegen den Jugendlichen vollstreckt, so ist er ... Vertreter" und wird die Angabe „Absatz 2" durch die Wörter „Absatz 2, § 51 Absatz 2 bis 7" ersetzt. ee) In Nummer 10 wird die Angabe „§ 68" durch ... „Von den Vorschriften über das Jugendstrafverfahren (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a, 47a, 50 Absatz 3 ...