interne Verweise§ 110 JGG Vollstreckung und Vollzug (vom 17.12.2019) ... die Vollstreckung und den Vollzug bei Jugendlichen gelten § 82 Abs. 1, §§ 83 bis 93a für Heranwachsende entsprechend, soweit der Richter Jugendstrafrecht angewendet ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274
Artikel 3 UHaftRÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes ... Einrichtung ist vor der Entscheidung zu hören." 4. Die §§ 91 und 93 werden aufgehoben. 5. In § 92 Abs. 6 Satz 1 wird die Angabe „§ ... und 93 werden aufgehoben. 5. In § 92 Abs. 6 Satz 1 wird die Angabe „§ 91 Abs. 1" durch die Angabe „§ 89b Abs. 1" ersetzt. 6. In § 109 ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2894
Artikel 1 2. JGGuaÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes ... 86 bis 89a und 92 Abs. 3" durch die Wörter §§ 86 bis 89a und 91 Abs. 2" ersetzt. 4. In § 85 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 bis 3 wird ... für den Vollzug der Jugendstrafe" ersetzt. 5. Die §§ 91 und 92 werden wie folgt gefasst: § 91 Ausnahme vom Jugendstrafvollzug ... 5. Die §§ 91 und 92 werden wie folgt gefasst: § 91 Ausnahme vom Jugendstrafvollzug (1) An einem Verurteilten, der das achtzehnte ... Kosten und Auslagen aufzuerlegen. (6) Wird eine Jugendstrafe gemäß § 91 Abs. 1 nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogen oder hat der ...
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