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Zitierungen von § 121 JGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 121 JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften sowie des Bundesdisziplinargesetzes
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2554
Artikel 3 GVerfRÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist." 4. § 121 Absatz 2 wird durch die folgenden Absätze 2 und 3 ersetzt: „(2) Für ...

Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274
Artikel 3 UHaftRÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... an zur Tatzeit Heranwachsenden gilt § 89c entsprechend." 8. § 121 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ...
Artikel 8 UHaftRÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Fassung, das zuletzt durch Artikel 1a dieses Gesetzes geändert worden ist, und § 121 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1974 (BGBl. I ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2894
Artikel 1 2. JGGuaÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... b) In Absatz 3 wird die Absatzbezeichnung „(3)" gestrichen. 9. § 121 wird wie folgt gefasst: „§ 121 Übergangsvorschrift Für ... gestrichen. 9. § 121 wird wie folgt gefasst: „§ 121 Übergangsvorschrift Für am 1. Januar 2008 bereits anhängige Verfahren ...
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