Änderung § 13 SÜFV vom 11.01.2007

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 13 SÜFV und Änderungshistorie der SÜFV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 13 SÜFV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.01.2007 geltenden Fassung
§ 13 SÜFV n.F. (neue Fassung)
in der am 11.01.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 6 G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Die §§ 2 bis 12 treten am 11. Januar 2007 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) Die §§ 2 bis 12 treten am 10. Januar 2012 außer Kraft.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed