§ 1
1Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. 2Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
interne Verweise§ 5 TierSchG (vom 26.06.2021) ... 3 hinaus weitere Maßnahmen von der Betäubungspflicht auszunehmen, soweit dies mit § 1 vereinbar ist, 2. Verfahren und Methoden zur Durchführung von Maßnahmen nach ...
§ 7 TierSchG (vom 26.06.2021) ... werden, die die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. § 1 bleibt unberührt. (2) Tierversuche im Sinne dieses Gesetzes sind ...
Zitat in folgenden NormenTiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz (TierErzHaVerbG)
G. v. 08.12.2008 BGBl. I S. 2394; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 24 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
§ 3 TierErzHaVerbG Pelztiere (vom 01.09.2017) ... Anlage aufgeführten Anforderungen an die Haltung eingehalten sind. Die §§ 1 und 2 des Tierschutzgesetzes bleiben unberührt. Die Erlaubnis ist auf zehn Jahre ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 2182, 3911
Artikel 1 3. TierSchGÄndG (vom 13.07.2013) ... werden, die die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. § 1 bleibt unberührt. (2) Tierversuche im Sinne dieses Gesetzes sind Eingriffe oder ...
Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/1_Tierschutzgesetz.htm