Zitierungen von § 21 Tierschutzgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 TierSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV)
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 96
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 2182, 3911
Artikel 1 3. TierSchGÄndG (vom 13.07.2013)
...  39. Der bisherige Dreizehnte Abschnitt wird Zwölfter Abschnitt. 40. § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 (1) Bis zum Ablauf des 31. ... Abschnitt. 40. § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 (1) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 ist abweichend von § 5 Absatz 1 Satz 1 ...

Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes, des Legehennenbetriebsregistergesetzes und des Tierschutzgesetzes
G. v. 28.07.2014 BGBl. I S. 1308
Artikel 3 RiFlEtikettGuaÄndG Änderung des Tierschutzgesetzes
... 18 Absatz 1 Nummer 4, 8, 12, 17, 21a, 22 oder Nummer 23" ersetzt. 9. § 21 Absatz 2 wird ...

Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Schutz von Versuchstieren
G. v. 18.06.2021 BGBl. I S. 1828
Artikel 1 TierSchGVTÄndG Änderung des Tierschutzgesetzes
... 1 Satz 3" durch die Wörter „§ 7 Absatz 1 Satz 4" ersetzt. 15. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird aufgehoben. b) Die ...

Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens
G. v. 18.06.2021 BGBl. I S. 1826; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 219
Artikel 1 TierSchGKTÄndG Änderung des Tierschutzgesetzes
... dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden." 2. Nach § 21 Absatz 6 wird folgender Absatz 6a eingefügt: „(6a) Das Bundesministerium berichtet ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2586
Artikel 1 4. TierSchGÄndG
... 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 21 Absatz 1 werden die folgenden Absätze 1 bis 1b vorangestellt: „(1) Längstens ...


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