§ 2 - Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDASaV k.a.Abk.)

V. v. 29.04.2002 BGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Geltung ab 01.05.2002; FNA: 7610-15-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 2



Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2002 in Kraft.



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