Verordnung über Gebäudegrundbücher und andere Fragen des Grundbuchrechts (GGBV k.a.Abk.)

V. v. 15.07.1994 BGBl. I S. 1606; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 2 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Geltung ab 24.07.1994; FNA: 315-11-10-1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
| |
Eingangsformel
Artikel 1 Verordnung über die Anlegung und Führung von Gebäudegrundbüchern
Artikel 2 (Änderung von Vorschriften)
Artikel 3 (aufgehoben)
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des Artikels 12 Abs. 1 Nr. 2 des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes vom 14. Juli 1992 (BGBl. I S. 1257) des Artikels 18 Abs. 1 und 4 Nr. 2 und 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182) und von § 1 Abs. 4, § 133 Abs. 8 und § 134 der Grundbuchordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1114) verordnet das Bundesministerium der Justiz:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 1 Verordnung über die Anlegung und Führung von Gebäudegrundbüchern


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

(gesamter Text siehe Gebäudegrundbuchverfügung - GGV)

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 2 (Änderung von Vorschriften)


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert


Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 3 (aufgehoben)


Artikel 3 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) G. v. 11. August 2009 BGBl. I S. 2713 m.W.v. 1. Oktober 2009

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium der Justiz kann den Wortlaut der Grundbuchverfügung in der von dem Inkrafttreten des Artikels 2 dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 5 Inkrafttreten



Artikel 1 tritt am 1. Oktober 1994 in Kraft. Im übrigen tritt diese Verordnung am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed