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Zitierungen von § 8 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 VeranstTechMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VeranstTechMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 VeranstTechMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Halle erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 11 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 35 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle
... gewichtet." 6. § 8 wird aufgehoben. 7. Der bisherige § 9 wird § 8 und wie folgt gefasst: „§ 8 Anrechnung anderer ... der anderen Prüfung erfolgt." 8. Der bisherige § 10 wird § 9 und wie folgt geändert: In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe ... folgt geändert: In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „gemäß § 9 " durch die Angabe „nach § 8" ersetzt. 9. Der bisherige § 11 ... ersten Zeile wird die Angabe „(zu § 10 Abs. 3)" durch die Angabe „(zu § 9 Absatz 3)" ersetzt. b) Die Wörter „zuletzt geändert durch die ...
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