(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt außer Kraft, sobald das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung eine Verordnung erlassen hat, in der die Industrie- und Handelskammern für zuständig erklärt werden, die Prüfungen durchzuführen, Bescheinigungen zu erteilen und die Ausgestaltung der Prüfungen im einzelnen durch Satzungen zu regeln.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149