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§ 21 - Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

V. v. 21.06.1975 BGBl. I S. 1573; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Geltung ab 01.09.1975; FNA: 9240-1-2 Personenbeförderung
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§ 21 Verständigung mit dem Fahrzeugführer



(1) Obusse und Kraftomnibusse des Linienverkehrs müssen deutlich hör- oder sichtbare Verständigungseinrichtungen haben

1.
zur Erteilung von Fahr- oder Halteaufträgen durch das Betriebspersonal,

2.
bei Ein-Mann-Betrieb zur Mitteilung des Haltewunschs der Fahrgäste an den Fahrzeugführer.

In Kraftomnibussen, die überwiegend im Gelegenheitsverkehr verwendet werden, sind diese Einrichtungen entbehrlich, wenn sichergestellt ist, daß die Verständigung des Fahrzeugführers in anderer Weise erfolgen kann.

(2) Kraftomnibusse, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, müssen geeignete Informationseinrichtungen haben, die den Fahrgästen anzeigen, wann Sicherheitsgurte anzulegen sind.



 

Zitierungen von § 21 BOKraft

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 BOKraft verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BOKraft selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BOKraft Geltungsbereich
...  (2) Die §§ 2, 3, 6 bis 9, §§ 14 bis 19, 20 Abs. 1 Nr. 1, §§ 21 , 22, 33 Abs. 4 und 5, §§ 41, 42, § 45 Abs. 1 Nr. 1, 4, 5 Buchstaben b bis f, o, r ...
§ 8 BOKraft Verhalten im Fahrdienst (vom 16.11.2007)
... dafür zu sorgen, daß den Fahrgästen durch Informationseinrichtungen (§ 21 Abs. 2) angezeigt wird, wann Sicherheitsgurte anzulegen sind. Vor Fahrtantritt hat der ...
§ 45 BOKraft Ordnungswidrigkeiten (vom 16.11.2007)
...  d) § 20 über die Beschriftung, e) § 21 über Verständigungseinrichtungen und Informationseinrichtungen über das Anlegen von ... Satz 1 nicht dafür zu sorgt, dass den Fahrgästen durch Informationseinrichtungen (§ 21 Abs. 2) angezeigt wird, wann Sicherheitsgurte anzulegen sind, 2. im Obusverkehr sowie ...
§ 47 BOKraft Inkrafttreten, Aufhebung von Rechtsvorschriften
... tritt zwei Monate nach der Verkündung in Kraft, jedoch 1. § 21 Satz 1 Nr. 2 am 1. September 1980, 2. § 22 Abs. 1 und § 45 Abs. ...