§ 38 Fahrweg
Sofern der Fahrgast nichts anderes bestimmt, hat der Fahrzeugführer den kürzesten Weg zum Fahrtziel zu wählen, es sei denn, daß ein anderer Weg verkehrs- oder preisgünstiger ist und mit dem Fahrgast vereinbart wird.
interne Verweise§ 45 BOKraft Ordnungswidrigkeiten (vom 16.11.2007) ... oder Abs. 3 Satz 1 die dort vorgeschriebenen Hinweise unterläßt, h) § 38 nicht den kürzesten Weg zum Fahrtziel wählt, i) § 39 das Taxischild ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5745/a78843.htm