interne Verweise§ 25 BOKraft Türen, Alarmanlage und Trennwand ... Fahrtrichtungsanzeiger zum Blinken bringen. Zusätzlich kann das Taxenschild nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 - auch mittels eingebauter roter Leuchtdioden - zum Blinken gebracht werden. ...
§ 39 BOKraft Benutzung des Taxischildes ... Geltungsbereich der festgesetzten Beförderungsentgelte muß das Taxischild (§ 26 Abs. 1 Nr. 2) beleuchtet sein, wenn keine Fahrtaufträge ausgeführt werden; das gilt ...
§ 43 BOKraft Ausnahmen (vom 08.09.2015) ... allen Vorschriften dieser Verordnung Ausnahmen genehmigen. Von der Vorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 können sie für den Bereich einzelner ...
§ 45 BOKraft Ordnungswidrigkeiten (vom 16.11.2007) ... Stehplätze, g) § 25 Abs. 2 über Alarmanlagen, h) § 26 Abs. 1 Nr. 1 über Farbanstrich, i) § 26 Abs. 1 Nr. 2 über das ... h) § 26 Abs. 1 Nr. 1 über Farbanstrich, i) § 26 Abs. 1 Nr. 2 über das Taxischild, j) § 26 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2 ... i) § 26 Abs. 1 Nr. 2 über das Taxischild, j) § 26 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2 über Werbung, Kenntlichmachung oder Beschriftung an Taxen ...
§ 47 BOKraft Inkrafttreten, Aufhebung von Rechtsvorschriften ... d der Freistellungs-Verordnung durchgeführt worden sind, 4. § 26 Abs. 1 Nr. 1 und § 45 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe h am 1. September 1980 für Fahrzeuge mit ... und Mietwagenverkehr (§ 46 Abs. 3 PBefG) eingesetzt sind, 5. § 26 Abs. 1 Nr. 2 und § 45 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe i am 1. September 1978, 6. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 08.11.2007 BGBl. I S. 2569
Artikel 2 5. PBefRÄndV Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr ... Abs. 2 wird die Nummer 8 aufgehoben. 3. § 24 wird aufgehoben. 4. § 26 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ... ist unzulässig." 5. In § 43 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe § 26 Abs. 3" durch die Angabe § 26 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1" ersetzt. ... § 43 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe § 26 Abs. 3" durch die Angabe § 26 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1" ersetzt. 6. § 45 wird wie folgt ... a) In Absatz 1 Nr. 5 wird der Buchstabe j wie folgt gefasst: j) § 26 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2 über Werbung, Kenntlichmachung oder Beschriftung an Taxen ...
Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
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