Änderung Eingangsformel 12. BImSchV vom 14.01.2017

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Eingangsformel 12. BImSchV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.01.2017 geltenden Fassung
Eingangsformel 12. BImSchV n.F. (neue Fassung)
in der am 14.01.2017 geltenden Fassung
durch B. v. 15.03.2017 BGBl. I S. 483
 

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*) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. L 197 vom 24.7.2012, S. 1).

 



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