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Änderung Artikel 12 NTSG vom 30.11.2007

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Artikel 12 NTSG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.11.2007 geltenden Fassung
Artikel 12 NTSG n.F. (neue Fassung)
in der am 30.11.2007 geltenden Fassung
durch B. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 490
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 12 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der Artikel 7 bis 11 einen Monat nach dem Tage der Verkündung in Kraft.

(2) Die Artikel 10 und 11 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.

(3) Die Artikel 7 bis 9 treten an dem Tage in Kraft, an dem das Abkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes über die Rechtsstellung ihrer Truppen vom 19. Juni 1951 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, jedoch nicht vor Ablauf des Tages, an dem das Inkrafttreten des Abkommens im Teil I des Bundesgesetzblattes bekanntgemacht wird.