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§ 3 - Käseverordnung (KäseV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 14.04.1986 BGBl. I S. 412; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
Geltung ab 23.11.1985; FNA: 7842-6 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 3 Anforderungen an die Herstellung von Käse



(1) Bei der Herstellung von Käse, ausgenommen Molkenkäse, dürfen außer Käsereimilch (§ 1 Abs. 2) nur verwendet werden

1.
a)
Wiederkäuermagenlab oder Zubereitungen aus Wiederkäuermagenlab, Wiederkäuermagenpepsin und Schweinemagenpepsin (Lab-Pepsin-Zubereitungen), wobei der Anteil Chymosin mindestens 25 v.H. betragen muß,

b)
Labaustauschstoffe (§ 20 Abs. 1 Satz 2),

c)
Bakterien-, Hefe- und Pilzkulturen; bei Frischkäse dürfen Hefe- und Pilzkulturen nicht und Bakterienkulturen nur verwendet werden, soweit sie nicht zu einer Oberflächenreifung führen,

d)
(weggefallen)

e)
Trockenmilcherzeugnisse, Milcheiweißerzeugnisse, ausgenommen Kasein und Kaseinat, und eiweißangereichertes Molkenpulver zur Eiweißstandardisierung in technologisch notwendigem Umfang, höchstens jedoch in einer Gesamtmenge, durch die der Eiweißgehalt in einem Kilogramm Käsereimilch bis zu 3 Gramm erhöht wird, nicht jedoch in Käsereimilch zur Herstellung der Standardsorten der Gruppe Frischkäse,

f)
Zentrifugat aus Entkeimungseinrichtungen, die einer Einrichtung zur Reinigung der Milch nachgeschaltet sind, wenn sie

-
der gleichen Milch in entsprechenden Anteilen zur Herstellung von Käse, ausgenommen Frisch- und Weichkäse, zugesetzt werden,

-
in geeigneten Einrichtungen nach Verfahren gewonnen werden, die von dem Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, oder dem Forschungszentrum für Milch und Lebensmittel, Weihenstephan, anerkannt und von der zuständigen Behörde genehmigt sind, und

-
nach einem von der zuständigen Behörde genehmigten Wärmebehandlungsverfahren ausreichend erhitzt worden sind,

g)
Laktase;

2.
a)
Speisesalz, jodiertes Speisesalz,

b)
Gewürze, Gewürzzubereitungen, Kräuter und Kräuterzubereitungen sowie die ihnen jeweils entsprechenden Aromen mit natürlichen Aromastoffen und Aromaextrakten,

c)
Trinkwasser und Wasserdampf aus Trinkwasser,

d)
(weggefallen)

e)
die zur Lösung oder Emulgierung von Beta-Carotin (E 160a) erforderliche Menge Speiseöl unter Mitverwendung von Speisegelatine und Stärke,

f)
frisch entwickelter Rauch im Sinne des § 4 Absatz 2 der Aromendurchführungsverordnung;

3.
bei geriebenem, geraspeltem oder gestifteltem Käse in technologisch notwendigem Umfang, höchstens jedoch bis zu 3 Prozent, Kartoffel- und Maisstärke, auch in einer Mischung, als Trennmittel;

4.
bei Hartkäse, Schnittkäse und halbfestem Schnittkäse mit geschlossener Rinde oder Haut außerdem Speiseöl zum Behandeln der Oberfläche;

5.
bei Frischkäse außerdem Sahneerzeugnisse zum Einstellen des Fettgehaltes;

6.
bei wärmebehandeltem Frischkäse in technologisch notwendigem Umfang Stärke und Speisegelatine.

(2) Bei der Herstellung von Molkenkäse dürfen außer den in § 1 Abs. 3 genannten Erzeugnissen nur die in Absatz 1 Nr. 2 genannten Stoffe verwendet werden.

(2a) Bei der Herstellung von Sauermilchkäse dürfen außer Sauermilchquark nur die in Absatz 1 Nr. 2 genannten Stoffe verwendet werden. Dem Sauermilchquark dürfen Frischkäse und bis zu 9% seines Gewichtes Milcheiweißerzeugnisse zugesetzt sein.

(2b) Der Sauermilchquark muß aus entrahmter Milch unter Verwendung von Milchsäurebakterien, auch unter Mitverwendung von Lab oder Labaustauschstoffen und unter Wärmeeinwirkung, hergestellt sein; er muß eine fettfreie Milchtrockenmasse von mindestens 32% aufweisen.

(3) (aufgehoben)

(3a) (aufgehoben)

(4) (aufgehoben)





 

Frühere Fassungen von § 3 Käseverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.10.2021Artikel 2 Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an unionsrechtliche Vorschriften über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel
vom 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
aktuell vorher 29.12.2016Artikel 4 Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Milchbereich
vom 27.12.2016 BGBl. I S. 3227
aktuell vorher 23.12.2010Artikel 4 Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
vom 17.12.2010 BGBl. I S. 2132
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 3 Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2930
aktuell vorher 15.08.2007Artikel 21 Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
vom 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
aktuell vorher 01.03.2006Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und der Käseverordnung
vom 17.02.2006 BGBl. I S. 425
aktuellvor 01.03.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 Käseverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KäseV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KäseV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 KäseV Begriffsbestimmungen
... ohne einen Milchbestandteil zu ersetzen, zugesetzt werden, ausgenommen die in § 3 Abs. 1 oder in § 4 Abs. 1 genannten Stoffe sowie Milch und Milcherzeugnisse. Im Falle der ... Im Falle der Herstellung von Käsezubereitungen aus Speisequark sind die in § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b genannten Stoffe beigegebene ...
§ 4 KäseV Anforderungen an die Herstellung von Erzeugnissen aus Käse (vom 27.10.2021)
... in § 1 Abs. 4 jeweils genannten Erzeugnissen nur verwendet werden 1. die in § 3 Abs. 1 Nr. 2 genannten Stoffe; 2. u. 3. (weggefallen) 4. bei Käsezubereitungen ...
§ 15 KäseV Zusätzliche Kennzeichnung bei Käse (vom 29.12.2016)
... 1 Abschnitt B); bei der Feststellung der Trockenmasse bleibt der Zusatz der Trennmittel (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) außer Ansatz, 1a. bei Frischkäse, die nicht unter der ...
§ 31 KäseV Ordnungswidrigkeiten (vom 22.07.2010)
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 bei der Herstellung von Käse, 2. entgegen § 3 Abs. 2 bei der ... 1. entgegen § 3 Abs. 1 bei der Herstellung von Käse, 2. entgegen § 3 Abs. 2 bei der Herstellung von Molkenkäse, 3. entgegen § 3 Abs. 2a bei der ... entgegen § 3 Abs. 2 bei der Herstellung von Molkenkäse, 3. entgegen § 3 Abs. 2a bei der Herstellung von Sauermilchkäse, 4. entgegen § 4 Abs. 1, 2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2930
Artikel 3 LwForschNOG Änderung sonstiger Vorschriften
... ersetzt. § 13 Änderung der Käseverordnung In § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f zweiter Spiegelstrich der Käseverordnung in der Fassung der ...

Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Milchbereich
V. v. 27.12.2016 BGBl. I S. 3227
Artikel 4 MilchSonBeihVEV Änderung der Käseverordnung
... (BGBl. I S. 2722) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe f wird der Punkt am ...

Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und der Käseverordnung
V. v. 17.02.2006 BGBl. I S. 425
Artikel 2 AromVuKäseVÄndV Änderung der Käseverordnung
... vom 10. November 2004 (BGBl. I S. 2799), wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Abs. 3a werden die Wörter „Verbraucher im Sinne des § 6 des Lebensmittel- und ...

Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2132
Artikel 4 MilchRÄndV Änderung der Käseverordnung
... (BGBl. I S. 929) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f zweiter Anstrich werden die Wörter „die von der" ...

Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an unionsrechtliche Vorschriften über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel
V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
Artikel 2 AromenRAV Änderung der Käseverordnung
... Juni 2021 (BGBl. I S. 1362) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Artikel 21 EULMRDV Änderung der Käseverordnung
... vom 17. Februar 2006 (BGBl. I S. 425), wird wie folgt geändert: 1. § 3 Abs. 3 und 3a wird aufgehoben. 2. § 3 Abs. 4 wird aufgehoben. 3. In ... folgt geändert: 1. § 3 Abs. 3 und 3a wird aufgehoben. 2. § 3 Abs. 4 wird aufgehoben. 3. In § 14 Abs. 2 Nr. 6 werden die Wörter „nach ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Milchverordnung
neugefasst durch B. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1178; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
§ 18 MilchV Verkehrsverbote
... und diskontinuierlich austretende Zentrifugat aus Entkeimungszentrifugen, unbeschadet des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f der Käseverordnung. (2) Als Milch oder als Erzeugnis auf ...