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Zitierungen von § 2 PauschAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 PauschAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PauschAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 PauschAV Verteilungsquote (vom 01.01.2020)
... entspricht dem Verhältnis der Summe der in Satz 1 genannten Beträge zur Summe der in § 2 Abs. 2 Satz 2 genannten Ausgaben. (2) Für die in § 221 Abs. 1 Satz 1 des Fünften ... den Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember des Vorjahres ausgewiesene Summe der Ausgaben nach § 2 , 2. für den Termin 1. November sind der gesamte Abgeltungsbetrag für das ... für den Berichtszeitraum 1. Januar bis 30. Juni ausgewiesene Summe der Ausgaben nach § 2 zugrunde zu legen. (3) Das Bundesamt für Soziale Sicherung teilt die ...
§ 4 PauschAV Verteilungsverfahren (vom 01.01.2020)
... ermittelt für jede Krankenkasse die Höhe des Jahresabgeltungsbetrages, indem die in § 2 Abs. 2 Satz 2 genannte Summe der Ausgaben der jeweiligen Krankenkasse mit der nach § 3 Abs. 1 festgelegten ... vorläufigen Abgeltungsbeträge gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass anstelle der in § 2 Abs. 2 Satz 2 genannten Summe für den Termin 1. Mai die in § 3 Abs. 2 Nr. 1 und für den Termin 1. ...
Anlage PauschAV (zu § 2 Abs. 1)
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