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§ 33 - IStGH-Gesetz (IStGHG)

Artikel 1 G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2144; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Geltung ab 01.07.2002; FNA: 319-103 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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§ 33 Anrufung des Bundesgerichtshofes



(1) Hält das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes für geboten, um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, oder will es von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes oder einer Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts über eine Rechtsfrage in Überstellungssachen mit dem Internationalen Strafgerichtshof abweichen, so begründet es seine Auffassung und holt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Rechtsfrage ein.

(2) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird auch eingeholt, wenn der Generalbundesanwalt oder die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht dies zur Klärung einer Rechtsfrage beantragt.

(3) Der Bundesgerichtshof gibt dem Verfolgten Gelegenheit zur Äußerung. Die Entscheidung ergeht ohne mündliche Verhandlung.



 

Zitierungen von § 33 IStGHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 IStGHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IStGHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 IStGHG Vorläufige Überstellungshaft (Zu Artikel 59 Abs. 1, Artikel 92 des Römischen Statuts)
... sich der Verfolgte innerhalb dieser Frist nicht mit seiner vereinfachten Überstellung (§ 33 ) einverstanden erklärt hat. (2) Vor Eingang eines Festnahme- und ...
§ 14 IStGHG Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Überstellungshaftbefehls (Zu Artikel 59 Abs. 2 des Römischen Statuts) (vom 13.12.2019)
... über die Möglichkeit der vereinfachten Überstellung und deren Rechtsfolgen ( § 33 ) und nimmt sodann dessen Erklärung zu Protokoll. Absatz 2 Satz 5 ist entsprechend ...
§ 37 IStGHG Durchbeförderungsverfahren (Zu Artikel 89 Abs. 3 Buchstabe c des Römischen Statuts) (vom 13.12.2019)
... entsprechend. (6) § 12 Abs. 3, §§ 18, 23 Abs. 1, 2 und 5, § 33 gelten entsprechend. § 17 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass an die ...
§ 46 IStGHG Zuständigkeit, Anrufung des Bundesgerichtshofes, Rechtsbeistand (vom 13.12.2019)
... gelten § 20 Abs. 2 und 3, § 21 Abs. 1 und 4, §§ 22, 23, 29 Abs. 4 und § 33 entsprechend. § 31 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass ein Fall der ...
§ 50 IStGHG Gerichtliche Entscheidung (vom 13.12.2019)
... 20 Abs. 2 und 3, § 21 Abs. 1 und 4, §§ 22, 29 Abs. 4 Satz 2, § 31 Abs. 1, § 33 sowie die Vorschriften des 11. Abschnittes des Ersten Buches der Strafprozessordnung mit Ausnahme ... 21 Abs. 1 und 4, §§ 22, 23 Abs. 1, 2 und 4, § 29 Abs. 4 Satz 2, § 31 Abs. 1, § 33 sowie die Vorschriften des 11. Abschnittes des Ersten Buches der Strafprozessordnung mit Ausnahme ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Artikel 6 PVNeuRG Änderung des IStGH-Gesetzes
... Abs. 4" das Komma durch das Wort „und" ersetzt und werden nach der Angabe „ § 33 " die Wörter „sowie die Vorschriften des 11. Abschnittes des Ersten Buches der ...