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§ 112 - Strafprozeßordnung (StPO)

neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 112 Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe



(1) 1Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. 2Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.

(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

1.
festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,

2.
bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder

3.
das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde

a)
Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder

b)
auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder

c)
andere zu solchem Verhalten veranlassen,

und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).

(3) Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 oder § 13 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder § 129a Abs. 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, oder nach den §§ 176c, 176d, 211, 212, 226, 306b oder 306c des Strafgesetzbuches oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.



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Frühere Fassungen von § 112 StPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 2 Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
vom 16.06.2021 BGBl. I S. 1810
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3150
aktuell vorher 25.07.2015Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332
aktuellvor 25.07.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 112 StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 112 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 68b StPO Zeugenbeistand (vom 13.12.2019)
... die bei der Vernehmung erlangten Erkenntnisse für Verdunkelungshandlungen im Sinne des § 112 Absatz 2 Nummer 3 nutzt oder in einer den Untersuchungszweck gefährdenden Weise weitergibt. (2) ...
§ 112a StPO Haftgrund der Wiederholungsgefahr (vom 01.04.2024)
... 1 findet keine Anwendung, wenn die Voraussetzungen für den Erlaß eines Haftbefehls nach § 112 vorliegen und die Voraussetzungen für die Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls nach § ...
§ 114 StPO Haftbefehl (vom 25.07.2015)
... dadurch die Staatssicherheit gefährdet wird. (3) Wenn die Anwendung des § 112 Abs. 1 Satz 2 naheliegt oder der Beschuldigte sich auf diese Vorschrift beruft, sind die ...
§ 119 StPO Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft (vom 26.11.2019)
... Soweit dies zur Abwehr einer Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr ( §§ 112 , 112a) erforderlich ist, können einem inhaftierten Beschuldigten Beschränkungen ...
§ 453c StPO Vorläufige Maßnahmen vor Widerruf der Aussetzung (vom 25.07.2015)
... zu versichern, vorläufige Maßnahmen treffen, notfalls, unter den Voraussetzungen des § 112 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 , oder, wenn bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, daß der Verurteilte erhebliche ...
 
Zitat in folgenden Normen

Jugendgerichtsgesetz (JGG)
neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
§ 72 JGG Untersuchungshaft
... erreicht werden kann. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit ( § 112 Abs. 1 Satz 2 der Strafprozeßordnung ) sind auch die besonderen Belastungen des Vollzuges für Jugendliche zu berücksichtigen. ...

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2004 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
§ 14a SchwarzArbG Selbstständige Durchführung von Ermittlungsverfahren (vom 18.07.2019)
... Strafprozessordnung beantragt worden ist, 3. die Anordnung der Untersuchungshaft nach § 112 der Strafprozessordnung beantragt worden ist, 4. die Strafsache besondere Schwierigkeiten aufweist,  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2280
Artikel 1 2. ORRG Änderung der Strafprozessordnung
... die bei der Vernehmung erlangten Erkenntnisse für Verdunkelungshandlungen im Sinne des § 112 Absatz 2 Nummer 3 nutzt oder in einer den Untersuchungszweck gefährdenden Weise ...

Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
G. v. 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
Artikel 1 SoMiBG Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
... Strafprozessordnung beantragt worden ist, 3. die Anordnung der Untersuchungshaft nach § 112 der Strafprozessordnung beantragt worden ist, 4. die Strafsache besondere Schwierigkeiten aufweist,  ...

Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274
Artikel 1 UHaftRÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... (1) Soweit dies zur Abwehr einer Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr (§§ 112 , 112a) erforderlich ist, können einem inhaftierten Beschuldigten Beschränkungen ... gefasst: „4. gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft nach den §§ 112 , 112a oder einstweilige Unterbringung nach § 126a oder § 275a Abs. 5 vollstreckt ...

Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3150
Artikel 2 VStGBÄndG Änderung anderer Rechtsvorschriften
...  „d) Verbrechen der Aggression nach § 13,". 4. In § 112 Absatz 3 wird die Angabe „§ 6 Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter „§ 6 ...

Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
G. v. 16.06.2021 BGBl. I S. 1810
Artikel 2 StGBuaÄndG 2021 Änderung der Strafprozessordnung
... „§ 184b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 und Satz 2" ersetzt. 9. In § 112 Absatz 3 wird nach der Angabe „§§" die Angabe „176c, 176d," ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... Druckwerks Neunter Abschnitt Verhaftung und vorläufige Festnahme § 112 Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe § 112a Haftgrund der ...