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§ 175 - Strafprozeßordnung (StPO)

neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 175 Anordnung der Anklageerhebung



1Erachtet das Gericht nach Anhörung des Beschuldigten den Antrag für begründet, so beschließt es die Erhebung der öffentlichen Klage. 2Die Durchführung dieses Beschlusses liegt der Staatsanwaltschaft ob.



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Frühere Fassungen von § 175 StPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.07.2015Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 175 StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 175 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
G. v. 01.08.1959 BGBl. I S. 565; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
§ 122 BRAO Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens (vom 01.08.2022)
... hatte. (3) Auf das Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof sind §§ 173 bis 175 der Strafprozeßordnung entsprechend anzuwenden. (4) § 172 der Strafprozeßordnung ist nicht ...

Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz (EUStAG)
Artikel 1 G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1648
§ 3 EUStAG Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren
... jeweils vorgesehenen Fristen zu belehren ist. (5) Die §§ 172 bis 177 der Strafprozessordnung sind nicht anzuwenden, soweit dem Verletzten gemäß ...

Patentanwaltsordnung (PAO)
G. v. 07.09.1966 BGBl. I S. 557; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
§ 107 PAO Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung (vom 01.08.2022)
... hatte. (3) Auf das Verfahren vor dem Oberlandesgericht sind die §§ 173 bis 175 der Strafprozeßordnung entsprechend anzuwenden. (4) § 172 der Strafprozeßordnung ist nicht ...

Steuerberatungsgesetz (StBerG)
neugefasst durch B. v. 04.11.1975 BGBl. I S. 2735; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
§ 115 StBerG Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens (vom 01.08.2022)
... zugestimmt hatte. (3) Auf das Verfahren nach Absatz 2 sind die §§ 173 bis 175 der Strafprozeßordnung entsprechend anzuwenden. (4) § 172 der Strafprozeßordnung ist nicht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2460
Artikel 2 50. StrÄndG Folgeänderungen
...  1. In § 53 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 wird die Angabe „§§ 174 bis 176, 179" durch die Wörter „§§ 174 bis 176, 177 Absatz 2 Nummer ... die Angabe „§§ 174 bis 176, 179" durch die Wörter „§§ 174 bis 176, 177 Absatz 2 Nummer 1" ersetzt. 2. In § 100a Absatz 2 Nummer 1 ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... 173 Verfahren des Gerichts nach Antragstellung § 174 Verwerfung des Antrags § 175 Anordnung der Anklageerhebung § 176 Sicherheitsleistung durch den Antragsteller ...