§ 344 - Strafprozeßordnung (StPO)

neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 344 Revisionsbegründung


§ 344 hat 1 frühere Fassung und wird in 8 Vorschriften zitiert

(1) Der Beschwerdeführer hat die Erklärung abzugeben, inwieweit er das Urteil anfechte und dessen Aufhebung beantrage (Revisionsanträge), und die Anträge zu begründen.

(2) 1Aus der Begründung muß hervorgehen, ob das Urteil wegen Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren oder wegen Verletzung einer anderen Rechtsnorm angefochten wird. 2Ersterenfalls müssen die den Mangel enthaltenden Tatsachen angegeben werden.


Text in der Fassung der Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe G. v. 17. Juli 2015 BGBl. I S. 1332, 1933 m.W.v. 25. Juli 2015

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Frühere Fassungen von § 344 StPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.07.2015Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 344 StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 344 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 335 StPO Sprungrevision (vom 25.07.2015)
... sind gleichwohl in der vorgeschriebenen Form und Frist anzubringen und dem Gegner zuzustellen ( §§ 344 bis 347). Gegen das Berufungsurteil ist Revision nach den allgemein geltenden ...
§ 352 StPO Umfang der Urteilsprüfung (vom 25.07.2015)
... sind. (2) Eine weitere Begründung der Revisionsanträge als die in § 344 Abs. 2 vorgeschriebene ist nicht erforderlich und, wenn sie unrichtig ist, ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Deutsch-Schweizerischer-Polizeivertrag-Umsetzungsgesetz (DECHPolVtrUG)
Artikel 1 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
§ 12 DECHPolVtrUG Zulassung der Rechtsbeschwerde
... Vorschriften über die Anbringung von Beschwerdeanträgen und deren Begründung ( §§ 344 und 345 der Strafprozessordnung) sind zu beachten. Bei der Begründung soll der ...

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
§ 87k IRG Zulassung der Rechtsbeschwerde (vom 27.11.2020)
... Vorschriften über die Anbringung der Beschwerdeanträge und deren Begründung ( §§ 344 , 345 der Strafprozessordnung) sind zu beachten. Bei der Begründung der ...

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 73
§ 80 OWiG Zulassung der Rechtsbeschwerde
... Vorschriften über die Anbringung der Beschwerdeanträge und deren Begründung ( §§ 344 , 345 der Strafprozeßordnung) sind zu beachten. Bei der Begründung der ...
§ 83 OWiG Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
... sind gleichwohl in der vorgeschriebenen Form anzubringen und dem Gegner zuzustellen ( §§ 344 bis 347 der Strafprozeßordnung); einer Zulassung nach § 79 Abs. 1 Satz 2 bedarf es ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... 342 Revision und Wiedereinsetzungsantrag § 343 Hemmung der Rechtskraft § 344 Revisionsbegründung § 345 Revisionsbegründungsfrist § 346 ...

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
G. v. 18.10.2010 BGBl. I S. 1408
Artikel 1 2005/214/JI-UG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... über die Anbringung der Beschwerdeanträge und deren Begründung (§§ 344 , 345 der Strafprozessordnung) sind zu beachten. Bei der Begründung der Beschwerdeanträge ...


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