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§ 436 - Strafprozeßordnung (StPO)

neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 436 Entscheidung im selbständigen Einziehungsverfahren



(1) 1Die Entscheidung über die selbständige Einziehung trifft das Gericht, das im Fall der Strafverfolgung einer bestimmten Person zuständig wäre. 2Für die Entscheidung über die selbständige Einziehung ist örtlich zuständig auch das Gericht, in dessen Bezirk der Gegenstand sichergestellt worden ist.






 

Frühere Fassungen von § 436 StPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2017Artikel 3 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
vom 13.04.2017 BGBl. I S. 872
aktuell vorher 25.07.2015Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332
aktuellvor 25.07.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 436 StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 436 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 304 StPO Zulässigkeit (vom 13.12.2019)
... (§ 372 Satz 1) oder die Einziehung oder die Unbrauchbarmachung nach den §§ 435, 436 Absatz 2 in Verbindung mit § 434 Absatz 2 und § 439 betreffen; § 138d Abs. 6 ...
§ 439 StPO Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen (vom 01.07.2017)
... und Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes stehen im Sinne der §§ 421 bis 436 der Einziehung ...
§ 444 StPO Verfahren (vom 01.07.2017)
...  (3) Für das selbständige Verfahren gelten die §§ 435, 436 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 434 Absatz 2 oder 3 sinngemäß. Örtlich ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
§ 16 GKG Privatklage, Nebenklage (vom 01.07.2017)
... Rechtsmittel einlegt, die Wiederaufnahme beantragt oder das Verfahren nach den §§ 435 bis 437 der Strafprozessordnung betreibt, für den jeweiligen Rechtszug einen Betrag in ... Gebühr als Vorschuss zu zahlen. Wenn er im Verfahren nach den §§ 435 bis 437 der Strafprozessordnung Rechtsmittel einlegt oder die Wiederaufnahme beantragt, hat er ...
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 13.10.2023)
... über die Beschwerde nach § 434 Abs. 2, auch i. V. m. § 436 Abs. 2 , StPO: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen 39,00 € ... im Strafverfahren einschließlich des selbständigen Verfahrens nach den §§ 435 bis 437, 444 Abs. 3 StPO eine Geldbuße gegen eine juristische Person oder eine ... über die Beschwerde nach § 434 Abs. 2, auch i. V. m. § 436 Abs. 2 StPO , wiederum i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG: Die Beschwerde wird verworfen oder ... Verfahrens nach den §§ 88 und 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. den §§ 435 bis 437, 444 Abs. 3 StPO eine Geldbuße gegen eine juristische Person oder eine ...

Justizaktenaufbewahrungsverordnung (JAktAV)
V. v. 08.11.2021 BGBl. I S. 4834; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 335
Anlage JAktAV (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Aufbewahrungs- und Speicherungsfristen (vom 05.12.2023)
... für Strafverfolgungsmaßnahmen; Entschei- dungen nach § 436 StPO ; Entscheidun- gen nach § 2 Abs. 1 des DNA-Identitäts- feststellungsgesetzes in ... folgungsmaßnahmen; Entscheidungen nach § 436 StPO ; Entscheidungen nach § 2 Abs. 1 des DNA-Identitätsfeststel- lungsgesetzes in ...

Wirtschaftsstrafgesetz 1954
neugefasst durch B. v. 03.06.1975 BGBl. I S. 1313; zuletzt geändert durch Artikel 76 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 11 WiStrG 1954 Verfahren (vom 01.07.2017)
... Für das selbständige Verfahren gelten § 435 Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 und § 436 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 434 Absatz 2 oder 3 der Strafprozeßordnung entsprechend.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 3 VermAbschRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 01.07.2017)
... und Vermögensbeschlagnahme". c) Die Angaben zu den §§ 421 bis 442 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 421 Absehen von der ... im Nachverfahren § 435 Selbständiges Einziehungsverfahren § 436 Entscheidung im selbständigen Einziehungsverfahren § 437 Besondere ... 440, 441 Abs. 2 und § 442" durch die Wörter „§§ 435, 436 Absatz 2 in Verbindung mit § 434 Absatz 2 und § 439" ersetzt. 7. In § 310 ... „gelten" durch das Wort „gilt" ersetzt. 12. Die §§ 421 bis 439 werden durch folgenden Dritten Abschnitt ersetzt: „Dritter ... finden die §§ 424 bis 430 und 433 entsprechende Anwendung. § 436 Entscheidung im selbständigen Einziehungsverfahren (1) Die Entscheidung über ... und Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes stehen im Sinne der §§ 421 bis 436 der Einziehung gleich." 13. Die §§ 440 bis 442 werden aufgehoben. ... In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „§§ 432 bis 434, 435 Abs. 2 und 3 Nr. 1, § 436 Abs. 2 und 4 , § 437 Abs. 1 bis 3, § 438 Abs. 1" durch die Wörter „§§ 426 ... „§§ 440 und 441 Abs. 1 bis 3" durch die Wörter „§§ 435, 436 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 434 Absatz 2 oder 3" ersetzt. 15. Die §§ 459g ...
Artikel 5 VermAbschRÄndG Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
...  b) In Absatz 1 werden die Wörter „§§ 431, 434 Abs. 2, § 436 Abs. 3 der Strafprozeßordnung " durch die Wörter „§§ 424, 425, 428 Absatz 2, § 430 Absatz 3, ...
Artikel 6 VermAbschRÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG" durch die Wörter „§ 434 Abs. 2, auch i. V. m. § 436 Abs. 2 StPO , wiederum i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG," ersetzt. h) In Nummer 4400 wird im ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... des Einziehungsbeteiligten § 435 Terminsnachricht an Einziehungsbeteiligte § 436 Durchführung der Hauptverhandlung § 437 Überprüfungsumfang im ...