§ 441 - Strafprozeßordnung (StPO)

neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 441 (aufgehoben)


§ 441 hat 2 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung G. v. 13. April 2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094 m.W.v. 1. Juli 2017

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Frühere Fassungen von § 441 StPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2017Artikel 3 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
vom 13.04.2017 BGBl. I S. 872
aktuell vorher 25.07.2015Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332
aktuellvor 25.07.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 441 StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 441 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 3 VermAbschRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 01.07.2017)
... und Vermögensbeschlagnahme". c) Die Angaben zu den §§ 421 bis 442 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 421 Absehen von der ... § 439 Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen §§ 440 bis 442 (weggefallen)". d) Die Angaben zu den §§ 459g und 459h werden ... die Wörter „den Verfall," gestrichen und wird die Angabe „§§ 440, 441 Abs. 2 und § 442" durch die Wörter „§§ 435, 436 Absatz 2 in Verbindung mit ... Sinne der §§ 421 bis 436 der Einziehung gleich." 13. Die §§ 440 bis 442 werden aufgehoben. 14. § 444 wird wie folgt geändert: a) ... Absatz 2 und 4, § 431 Absatz 1 bis 3, § 432 Absatz 1" und wird die Angabe „ § 441 Abs. 2 und 3 " durch die Wörter „§ 434 Absatz 2 und 3" ersetzt. c) In ... ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§§ 440 und 441 Abs. 1 bis 3 " durch die Wörter „§§ 435, 436 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § ...
Artikel 6 VermAbschRÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... 439" ersetzt. g) In Nummer 4210 wird im Gebührentatbestand die Angabe „ § 441 Abs. 2 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG" durch die Wörter „§ 434 Abs. 2, auch i. V. m. ...

Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten
G. v. 24.10.2006 BGBl. I S. 2350
Artikel 1 RückgVermabschStG Änderung der Strafprozessordnung
... des Strafgesetzbuchs sind die Absätze 2 bis 7 auf das Verfahren nach den §§ 440 und 441 in Verbindung mit § 442 Abs. 1 entsprechend anzuwenden." 7. § 111k wird ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... § 439 Nachverfahren § 440 Selbständiges Einziehungsverfahren § 441 Verfahren bei Einziehung im Nachverfahren oder selbständigen Einziehungsverfahren § ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG)
G. v. 24.05.1968 BGBl. I S. 503; aufgehoben durch Artikel 57 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Artikel 157 EGOWiG Überleitung des Strafverfahrens
... Frist nicht vor Ablauf eines Monats nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes. (3) § 441 Abs. 3 Satz 2 der Strafprozeßordnung in der Fassung des Artikels 2 ist nicht anzuwenden, ...


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