Zitate in Änderungsvorschriften3. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2525
Artikel 1 3. ORRG Änderung der Strafprozessordnung ... des Strafverfahrens § 406k Weitere Informationen § 406l Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten". 2. Dem § 48 wird ... 14. Der bisherige § 406h wird durch die folgenden §§ 406i bis 406l ersetzt: „§ 406i Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im ... Anschrift angegeben haben, besteht keine schriftliche Hinweispflicht. § 406l Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten § 406i Absatz 1 sowie ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5815/v196468.htm