Zitierungen von § 377 StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 377 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 472 StPO Notwendige Auslagen des Nebenklägers (vom 01.01.2017)
... die notwendigen Auslagen eines Privatklägers, wenn die Staatsanwaltschaft nach § 377 Abs. 2 die Verfolgung übernommen hat. (4) § 471 Abs. 4 Satz 2 gilt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... Mehrere Privatklageberechtigte § 376 Anklageerhebung bei Privatklagedelikten § 377 Beteiligung der Staatsanwaltschaft; Übernahme der Verfolgung § 378 Beistand und ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Opferschutzgesetz
G. v. 18.12.1986 BGBl. I S. 2496; aufgehoben durch Artikel 68 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Artikel 11 OpferSchG Überleitungsvorschriften
... die Staatsanwaltschaft in einem Privatklageverfahren die Verfolgung übernommen (§ 377 Abs. 2 der Strafprozeßordnung), so ist § 377 Abs. 3 der Strafprozeßordnung in der ... die Verfolgung übernommen (§ 377 Abs. 2 der Strafprozeßordnung), so ist § 377 Abs. 3 der Strafprozeßordnung in der bisherigen Fassung anzuwenden. (3) War beim ...


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