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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.11.2007 aufgehoben

Artikel 8 - Familiennamensrechtsgesetz (FamNamRG)

Artikel 8 Inkrafttreten



(1) Artikel 7 § 6 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Im übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.

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