Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Bekanntmachung - Gedenkmünze „50 Jahre Volksaufstand 17. Juni 1953" (GMünze17Juni1953 k.a.Abk.)

B. v. 27.04.2003 BGBl. I S. 650
Geltung ab 10.05.2003; FNA: 692-1-8 Ausprägung von Euro-Münzen

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „50 Jahre Volksaufstand 17. Juni 1953" eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 2.400.000 Stück, darunter 350.000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Staatliche Münze Berlin. Die Münze wird ab dem 12. Juni 2003 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite erinnert mit den dargestellten stilisierten Panzerketten an die gewaltsame Niederschlagung des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 in der DDR. Die dargestellten Begriffe „STREIK", „NIEDER MIT DEN NORMEN", „RÜCKTRITT DER REGIERUNG", „FREIE GEHEIME WAHLEN", „DEMOKRATIE" und „FREIHEIT" erinnern an Ablauf und Steigerung des Volksaufstandes sowie an die erhobenen Forderungen.

Die Wertseite trägt einen Adler, zwölf Sterne, den Nennwert „10 EURO", die Aufschrift „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die Jahreszahl 2003 und das Münzzeichen „A" der Staatlichen Münze Berlin.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„ERINNERUNG AN DEN VOLKSAUFSTAND IN DER DDR *".

Der Entwurf der Münze stammt von Hans Joa Dobler, Ehekirchen.

Abbildung von Bild- und Wertseite Gedenkmünze "50 Jahre Volksaufstand 17. Juni 1953" (BGBl. I 2003 S. 650)