interne Verweise§ 8 NamÄndG (vom 18.03.2021) ... feststellen. Die Vorschriften der §§ 2, 3 Absatz 2, der §§ 4 und 5 finden entsprechende Anwendung. (2) Ist in einem auf Antrag eines Beteiligten ...
§ 11 NamÄndG (vom 18.03.2021) ... §§ 1 bis 3, 5 und 9 finden auch auf die Änderung von Vornamen ...
§ 13a NamÄndG (vom 18.03.2021) ... werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zuständigen Behörden abweichend von § 5 Abs. 1 Satz 1 , den §§ 8 und 9 zu bestimmen. Sie können diese Ermächtigung auf ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 322
Artikel 1 NamÄndG-ÄndG Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen ... Flüchtlings mit Wohnsitz im Inland kann auf Antrag geändert werden." 3. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 (1) Der Antrag auf Änderung ... geändert werden." 3. § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 (1) Der Antrag auf Änderung eines Familiennamens ist schriftlich oder zu ... Wirkung feststellen. Die Vorschriften der §§ 2, 3 Absatz 2, der §§ 4 und 5 finden entsprechende Anwendung. (2) Ist in einem auf Antrag eines Beteiligten ... 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Die §§ 1 bis 3, 5 und 9 finden auch auf die Änderung von Vornamen Anwendung." 9. § 13 wird ...
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