Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2017 aufgehoben
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§ 13 - Klavier- und Cembalobauer-Ausbildungsverordnung (KlaCembAusbV)

V. v. 07.12.1982 BGBl. I S. 1647; aufgehoben durch § 31 V. v. 08.06.2017 BGBl. I S. 1535
Geltung ab 01.08.1983; FNA: 806-21-1-99 Berufliche Bildung
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§ 13 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. August 1983 in Kraft.



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