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Anlage 4 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

V. v. 16.11.1970 BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38; aufgehoben durch § 53 Abs. 2 V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367
Geltung ab 01.03.1971; FNA: 9233-1 Ordnung des Straßenverkehrs
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Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3) Verkehrseinrichtungen


Anlage 4 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

123
lfd. Nr. ZeichenErläuterungen
Abschnitt 1 Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen
oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen
1Zeichen 600
Zeichen 600

Absperrschranke
 
2Zeichen 605
Zeichen 605

Pfeilbake Leitbake
 
3Zeichen 628
Zeichen 628

Leitschwelle mit Leitbake
 
4Zeichen 629
Zeichen 629

Leitbord mit Leitbake
 
zu 3
und 4
 Leitschwelle und Leitbord haben die Funktion einer vorüber-
gehend gültigen Markierung.
5Zeichen 610
Zeichen 610

Leitkegel
 
6Zeichen 615
Zeichen 615

Fahrbare Absperrtafel
 
7Zeichen 616
Zeichen 616

Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil
 
zu 1
bis 7
 1. Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekenn-
zeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser
Fläche vorbei.
2. Warnleuchten an diesen Einrichtungen zeigen rotes Licht,
wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht
oder gelbes Blinklicht.
3. Zusammen mit der Absperrtafel können überfahrbare
Warnschwellen verwendet werden, die quer zur Fahrtrich-
tung vor der Absperrtafel ausgelegt sind.
Abschnitt 2 Einrichtungen zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen
oder sonstigen gefährlichen Stellen
8Zeichen 625
Zeichen 625

Richtungstafel in Kurven
Die Richtungstafel in Kurven kann auch in aufgelöster Form
angebracht sein.
9Zeichen 626
Zeichen 626

Leitplatte
 
10Zeichen 627
Zeichen 627

Leitmal
Leitmale kennzeichnen in der Regel den Verkehr einschrän-
kende Gegenstände. Ihre Ausführung richtet sich nach der
senkrechten, waagerechten oder gewölbten Anbringung bei-
spielsweise an Bauwerken, Bauteilen, Gerüsten.
Abschnitt 3 Einrichtung zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs
11Zeichen 620
Zeichen 620

Leitpfosten
Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an
den Straßenseiten Leitpfosten in der Regel im Abstand von
50 m und in Kurven verdichtet stehen.
Abschnitt 4 Warntafel zur Kennzeichnung von Fahrzeugen und Anhängern bei
Dunkelheit
12Zeichen 630
Zeichen 630

Parkwarntafel
 



Text in der Fassung des Artikels 1 Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 5. August 2009 BGBl. I S. 2631 m.W.v. 1. September 2009

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Frühere Fassungen von Anlage 4 StVO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 1 Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 05.08.2009 BGBl. I S. 2631

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 4 StVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 43 StVO Verkehrseinrichtungen (vom 01.09.2009)
... vor. (3) Verkehrseinrichtungen nach Absatz 1 Satz 1 ergeben sich aus Anlage 4. Die durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 Nummer 1 bis 7) gekennzeichneten ... nach Absatz 1 Satz 1 ergeben sich aus Anlage 4. Die durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 Nummer 1 bis 7) gekennzeichneten Straßenflächen darf der Verkehrsteilnehmer nicht ...
§ 46 StVO Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis (vom 01.09.2009)
... die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 ) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind; 12. von dem Nacht- und ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
Anlage Nr. 1 - 167 BKatV (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der StVO (vom 04.12.2010)
... sperrte Straßenfläche befahren § 43 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Anlage 4 lfd. Nr. 2 bis 7 (Zeichen 600, 605, 610, 615, 616, 628, 629) Spalte 3 Nr. 1 ...


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