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§ 32 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

V. v. 16.11.1970 BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38; aufgehoben durch § 53 Abs. 2 V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367
Geltung ab 01.03.1971; FNA: 9233-1 Ordnung des Straßenverkehrs
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§ 32 Verkehrshindernisse


§ 32 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.

(2) Sensen, Mähmesser oder ähnlich gefährliche Geräte sind wirksam zu verkleiden.

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Zitierungen von § 32 StVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 46 StVO Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis (vom 01.09.2009)
... (§ 30 Abs. 3); 8. vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen (§ 32 Abs. 1); 9. von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der ...
§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.09.2009)
... Zuständen oder die wirksame Verkleidung gefährlicher Geräte nach § 32 , 28. Verkehrsbeeinträchtigungen nach § 33 oder 29. das Verhalten ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
Anlage Nr. 1 - 167 BKatV (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der StVO (vom 04.12.2010)
... obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte § 32 Abs. 1 Satz 1 § 49 Abs. 1 Nr. 27 10 € ... oder nicht rechtzeitig beseitigt oder nicht ausreichend kenntlich gemacht § 32 Abs. 1 Satz 2 § 49 Abs. 1 Nr. 27 10 € ... obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte § 32 Abs. 1 Satz 1 § 49 Abs. 1 Nr. 27 40 € ... Gerät nicht wirksam verkleidet § 32 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 27 5 €  ...


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